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Der Pflegegrad 1 kommt nur für neu eingestufte Personen in Betracht
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung